Themenfilter: "Klumpenrisiko"

Der sachkundige Anleger verfügte über CHF 800'000.-, welche er investieren wollte. Die Bank klärte seine Bedürfnisse seriös ab. Aufgrund seiner Risikofähigkeit und seiner Risikowilligkeit riet sie ihm u.a., CHF 500'000.- in strukturierte Produkte zu investieren. Sie schlug ihm 10 verschiedene Produkte verschiedener Provenienz vor. Der Kunde entschied sich gegen den Vorschlag der Bank, wählte vier Produkte aus und investierte je CHF 125'000.
Der Kunde, aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig und IV-Bezüger, liess sich die Entschädigung einer Versicherungsgesellschaft von rund CHF 250'000.- auf sein Sparkonto auszahlen. Nach einiger Zeit sei er zwei Mal von Bankmitarbeitern telefonisch kontaktiert worden. Man wolle mit ihm über das auf dem Sparkonto liegende Geld sprechen und andere Anlagemöglichkeiten besprechen. Er habe erklärt, nicht interessiert zu sein.
Der Kunde unterhielt seit Langem Beziehungen zu zwei Banken. Auf das Konto bei der einen Bank liess er sich den Lohn auszahlen. Ferner diente ihm dieses Konto für die Abwicklung seiner Zahlungen. Beim Konto bei der zweiten Bank handelte es sich um ein Sparkonto. Wenn absehbar war, dass er einen Teil seines Guthabens bei der ersten Bank in nächster Zeit nicht benötigen würde,liess er ihn jeweils in runden Beträgen auf das Sparkonto bei der zweiten Bank überweisen.
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