Themenfilter: "Kapitalgeschützte Produkte"

Der sachkundige Anleger verfügte über CHF 800'000.-, welche er investieren wollte. Die Bank klärte seine Bedürfnisse seriös ab. Aufgrund seiner Risikofähigkeit und seiner Risikowilligkeit riet sie ihm u.a., CHF 500'000.- in strukturierte Produkte zu investieren. Sie schlug ihm 10 verschiedene Produkte verschiedener Provenienz vor. Der Kunde entschied sich gegen den Vorschlag der Bank, wählte vier Produkte aus und investierte je CHF 125'000.
Der Kunde, aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig und IV-Bezüger, liess sich die Entschädigung einer Versicherungsgesellschaft von rund CHF 250'000.- auf sein Sparkonto auszahlen. Nach einiger Zeit sei er zwei Mal von Bankmitarbeitern telefonisch kontaktiert worden. Man wolle mit ihm über das auf dem Sparkonto liegende Geld sprechen und andere Anlagemöglichkeiten besprechen. Er habe erklärt, nicht interessiert zu sein.
Der Kunde erkundigte sich im Juli 2008 nach einer Anlagemöglichkeit. Der Berater empfahl ihm ein kapitalgeschütztes Produkt, welches im Zeitpunkt der Beratung zu 83.5% des Nominalbetrages gekauft werden konnte. Berechnet auf den normalen Verfall im Jahr 2011 ergab sich nur schon aufgrund des Diskonts eine Rendite von mehr als 5% pro Jahr. Der Kunde behauptete, der Berater habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass es sich um ein Produkt von Lehman Brothers handle.
Der Kunde investierte im Mai 2006 CHF 50'000.- in ein kapitalgeschütztes Produkt von Lehman Brothers. Im Verlauf des Jahres 2008 stellte er fest, dass Lehman Brothers schlecht beurteilt und deren Aktien mit einem Abschlag von mehr als 50% gehandelt wurden. Er erkundigte sich im Juli 2008 bei seiner Beraterin. Er sei beruhigt worden. Die Beraterin habe erklärt, es könne nichts passieren, da die Anlage zu 100% abgesichert sei.
Der Kunde unterhielt seit Langem Beziehungen zu zwei Banken. Auf das Konto bei der einen Bank liess er sich den Lohn auszahlen. Ferner diente ihm dieses Konto für die Abwicklung seiner Zahlungen. Beim Konto bei der zweiten Bank handelte es sich um ein Sparkonto. Wenn absehbar war, dass er einen Teil seines Guthabens bei der ersten Bank in nächster Zeit nicht benötigen würde,liess er ihn jeweils in runden Beträgen auf das Sparkonto bei der zweiten Bank überweisen.
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