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Mit einem Brief, datiert vom 5. Dezember 2003, war die Bank aufgefordert worden, zulasten ihres Kunden, der sich vorübergehend auf den Philippinen aufhielt, den Betrag von USD 3 500.– zugunsten des Kontos einer Drittperson bei einer Bank in Thailand zu überweisen. Der Auftrag ging bei der Bank am 9. Januar 2003 ein, und die Überweisung erfolgte mit Valuta vom 14. Januar 2003. Aufgrund der Belastungsanzeige reagierte der Kunde und informierte die Bank, dass der Auftrag nicht von ihm stammte.
Der Kunde wollte sein Sparkonto sofort auflösen. Die Bank wies ihn auf einen in diesem Fall fällig werdenden Zinsabzug für drei Monate hin. Über die Höhe des Zinssatzes wurde nicht gesprochen. Der Kunde war überrascht, als er feststellen musste, dass der Zinsabzug den gutgeschriebenen Zins deutlich überstieg. Dieses Ergebnis stellte sich deshalb ein, weil die Bank für den Abzug einen höheren Zinssatz, nämlich denjenigen für Kontoüberschreitungen, zur Anwendung brachte.
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