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Dass Banken durchaus bereit sind, den Kunden in seinen berechtigten Bemühungen zu unterstützen, erfuhr eine Kundin bei folgendem Sachverhalt: Auch sie buchte ein Reisearrangement. Vereinbart war eine Zahlung in drei Raten, wobei die letzte Rate beim Eintreffen am Urlaubsort zu erbringen war. Als Sicherheit für diese Zahlungen gab die Kundin dem Veranstalter die Nummer ihrer Kreditkarte bekannt. Als sie am Urlaubsort das Hotel beziehen wollte, stellte sie fest, dass das angebotene Zimmer in keiner Weise den Abmachungen entsprach.
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