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Bereits in seinem Jahresbericht 1995 äusserte sich der Bankenombudsman erstmals zur Internationalen Zinsusanz. Ihre Anwendung wird von den Banken damit begründet, sie finanzierten Festhypotheken im Interbankenmarkt, wo auch diese Bedingungen gelten würden. Die Internationale Zinsusanz führt zu einer Erhöhung des Nominalzinssatzes um 0,014% beziehungsweise im Schaltjahr 0,017%. Eine kleine Immobilienfirma stellte denn auch anlässlich der ersten Zinsbelastung fest, dass sie pro Semester fast CHF 500.
Bei der Kontoeröffnung vereinbarte die Bank mit der Kundin, die Belege bei der Bank zurückzubehalten. Für diese Dienstleistung wurde eine jährliche Gebühr von CHF 100.– vereinbart. Die Kundin leistete eine erste Einzahlung von CHF 1 000.–. Sie versprach weitere, viel grössere Einzahlungen, mit welchen dann Wertschriften hätten gekauft werden sollen. Kurze Zeit später erhöhte die Bank die Gebühr für das Zurückbehalten der Post auf CHF 200.
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