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Der Kunde, aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig und IV-Bezüger, liess sich die Entschädigung einer Versicherungsgesellschaft von rund CHF 250'000.- auf sein Sparkonto auszahlen. Nach einiger Zeit sei er zwei Mal von Bankmitarbeitern telefonisch kontaktiert worden. Man wolle mit ihm über das auf dem Sparkonto liegende Geld sprechen und andere Anlagemöglichkeiten besprechen. Er habe erklärt, nicht interessiert zu sein.
Die Kundin hatte eine kleinere Erbschaft gemacht. Sie eröffnete nebst dem bereits bestehenden Privatkonto ein Sparkonto, auf das sie den Betrag der Erbschaft überweisen liess. Bei einem Besuch in der Geschäftsstelle der Bank wurde sie auf den Saldo von CHF 30'000.- auf dem Sparkonto angesprochen und es wurden ihr kapitalgeschützte Produkte vorgestellt. Die Kundin nahm die Unterlagen mit, teilte der Bank aber auf Rückfrage mit, dass sie nicht interessiert sei.

Die Kundin bereiste Thailand. Sie benutzte ihre Kreditkarte unregelmässig. Als sie wieder einmal mit der Karte bezahlen wollte, stellte sie deren Fehlen fest. Sie liess die Karte sofort durch einen Bekannten in der Schweiz sperren. Aufgrund des Bankgeheimnisses durfte die Bank dem Bekannten keine Auskunft erteilen. Die Mitarbeiterin teilte ihm am Telefon lediglich mit, dass der letzte Bezug vor ca.
Eine Firma unterhielt zu verschiedenen Banken eine Konto- bzw. Depotbeziehung. Sie beauftragte am Donnerstag die Bank A, gleichentags CHF 1 Mio. auf ihr Konto bei der Bank B zu überweisen, da bei dieser am Freitag die Zahlung gekaufter Wertpapiere über rund CHF 1,2 Mio. fällig wurde. Der Auftrag enthielt eine falsche Bankenclearingnummer, so dass unklar schien, bei welcher Bank das gutzuschreibende Konto geführt wird.
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