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Der im Ausland wohnende Kunde unterhielt eine Depotbeziehung zur Bank. Er verlieh 2006 in einem Schreiben an die Bank seiner Befürchtung Ausdruck, die Börse könnte einen Rückschlag erleiden, und erteilte gleichzeitig in einem Anhang 1 die Weisung, sämtliche im Depot liegenden Aktien und die Anteile zweier Fonds zu verkaufen, wenn sich der Depotwert um 10% verringern würde. Im gleichen Schreiben regte er noch Depotumschichtungen an und bat die Bank um einen Rückruf, damit seine in den Anhängen 2 und 3 aufgelisteten Vorschläge diskutiert werden könnten.
Die Bank soll dem älteren Kunden, Architekt von Beruf, u.a. geraten haben, sein Ferienhaus zu verkaufen und den Erlös bei ihr im Rahmen eines mit dem Ziel "Rendite" umschriebenen Vermögensverwaltungsmandats anzulegen. Sie erstellte einen Finanzplan, in welchem unter der Annahme, das Vermögen werde sich analog den in der Vergangenheit erzielten Renditen vermehren, aufgezeigt wurde, welche jährlichen Entnahmen möglich sein sollten, wenn der erste Bezug um fünf Jahre aufgeschoben werde und nach weiteren 20 Jahren nichts mehr vorhanden sein sollte.
Die Eheleute Meier sind Eigentümer einer Liegenschaft. Die Bank gewährte ihnen eine Festzinshypothek. Rund acht Monate vor Ablauf dieser Hypothek nahm die Bank mit den Kunden Kontakt auf und lud sie zu einer Besprechung ein. Zum vereinbarten Termin erschien lediglich der Ehemann. Man einigte sich auf eine neue Festzinshypothek von fünf Jahren mit Laufzeitbeginn nach dem Auslaufen der aktuellen Hypothek.
Die Kunden hatten einen Vertrag zum Erwerb eines noch zu bauenden Einfamilienhauses unterzeichnet. Vertragspartner war ein sogenannter Generalunternehmer, welcher den Kunden versprach, gegen Bezahlung einer im Voraus vereinbarten Gesamtsumme das Einfamilienhaus erstellen zu lassen. Es war Ratenzahlung vereinbart. Die Kunden nahmen bei der Bank eine Hypothek auf. Sie beauftragten die Bank, die gemäss Vertrag geschuldeten Raten zu den ebenfalls im Vertrag bestimmten Daten oder Eckpunkten (z.
Der Kunde beauftragte seine Bank (Bank A) mit der Überweisung von CHF 25'000.- auf das Konto einer Firma bei einer anderen Bank (Bank B). Der Auftrag wurde von beiden Banken korrekt ausgeführt. Drei Jahre später gelangte der Kunde an die Bank B. Er verlangte detailliert Auskunft über die fragliche Transaktion, ohne allerdings offenzulegen, weshalb er auf die verlangten Informationen angewiesen sei.
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