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Der Kunde unterhielt seit Langem Beziehungen zu zwei Banken. Auf das Konto bei der einen Bank liess er sich den Lohn auszahlen. Ferner diente ihm dieses Konto für die Abwicklung seiner Zahlungen. Beim Konto bei der zweiten Bank handelte es sich um ein Sparkonto. Wenn absehbar war, dass er einen Teil seines Guthabens bei der ersten Bank in nächster Zeit nicht benötigen würde,liess er ihn jeweils in runden Beträgen auf das Sparkonto bei der zweiten Bank überweisen.
Die Kundin suchte die Bank auf. Sie wollte sich nach Anlagen erkundigen, welche eine bessere Rendite erbringen als Sparguthaben. Sie habe klar darauf hingewiesen, dass sie nicht bereit sei, ein Risiko einzugehen. Die Bank empfahl ihr verschiedene Fonds und ein kapitalgeschütztes Produkt von Lehman Brothers und gab entsprechende Unterlagen ab. Die Kundin entschied sich dann für das Produkt von Lehman Brothers und investierte einen Teil ihres Kontoguthabens.
Die Kundin hatte durch Vermittlung der Bank eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Es war vereinbart, dass zur Begleichung der Gebühren und Kosten jeweils Fondsanteile verkauft werden. Die Kundin erhielt jedes Jahr eine Zusammenstellung, welche über den aktuellen Wert der Fonds Auskunft gab. Gleichzeitig wurde sie gebeten, die Angaben zu kontrollieren. Sollte sie nicht innert Frist reklamieren, anerkenne sie die Abrechnung als richtig und verbindlich.
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