Sachgebiet-Filter: "Vermögensverwaltung"

Eine im Ausland wohnhafte Kundin behauptete, die Bank vor mehr als 15 Jahren beauftragt zu haben, ihre flüssigen oder fällig werdenden Mittel jeweils quartalsweise als Treuhandfestgeld anzulegen. Bis ins Jahr 2004 klappte dies bestens. Weil die Kundin mit der Bank vereinbart hatte, dass diese die Belege nicht mit der Post versende, sondern jeweils bis zur persönlichen Vorsprache der Kundin zurückbehalte, stellte diese erst bei ihrem nächsten Besuch Anfang 2006 fest, dass die Gelder seit 2004 nicht mehr angelegt worden waren.
Der Kunde deponierte seine Vermögenswerte bei der Bank und betraute eine externe Fachperson, nennen wir sie Herr Müller, mit deren Verwaltung. Er räumte Herrn Müller eine so genannte Vermögensverwaltungsvollmacht ein und unterzeichnete das entsprechende Bankformular. Kurze Zeit später gelangte Herr Müller an die Bank und teilte mit, das entsprechende Formular sei nicht ganz richtig ausgefüllt. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, ihn, Herrn Müller privat, mit der Verwaltung der Werte zu beauftragen.
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