Nicht bei jeder Anfrage bedarf es einer Intervention des Ombudsman bei der Bank, um dem Kunden zu seinem Recht zu verhelfen. So war es auch beim Fall einer Mutter, die sich im Sommer 2004 telefonisch beklagte, ihr geschiedener Ehemann habe die Sparhefte der beiden Kinder, über die sie die alleinige elterliche Gewalt innehabe, geplündert.
Ohne Kenntnis der Details des Vorgangs riet ihr der Ombudsman, in einem ersten Schritt schriftlich bei der Bank zu reklamieren.
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