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Per Fax war der Kunde im Oktober 2003 wie folgt an seine Bank gelangt: «Wir haben im Depot Ihrer Bank 70 Aktien Geberit AG und bitten Sie, diese zu verkaufen zum (bestmöglichen) Kurs, d.h., wie wir informiert sind, zwischen ca. 515 und 520 CHF.» Des Weiteren wurde um einen Vorschlag für die Wiederanlage des Erlöses gebeten.
Die Aktien wurden verkauft und dem Kunden zum Kurs von CHF 510.– abgerechnet.
Im Januar 2000 liess sich der Kunde von seiner Bank über Möglichkeiten zur Anlage von rund CHF 40 000.– beraten, die ihm aus einer Erbschaft zugeflossen waren. Gemäss seinen Angaben liess er dabei die Bank wissen, dass er neben diesem Betrag über kein weiteres Vermögen verfüge, weshalb er keine Risiken eingehen wolle. Die vorhandenen Mittel wurden aber im Anschluss an das vom Kunden geschilderte Gespräch zu gleichen Teilen in Aktien von zwei Beteiligungsgesellschaften angelegt, wovon eine in Unternehmen aus der Medizinaltechnik, die andere generell in Technologiefirmen investierte.
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