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Eine Immobilien-Treuhandfirma erteilte ihrer Bank (Auftraggeber-Bank) den Auftrag, CHF 26 000.– auf das Hypothekarkonto eines Kunden, dessen Liegenschaft sie verwaltete, bei dessen Bank (Empfängerbank) zu überweisen. Nachträglich stellte sie fest, dass sie den Betrag irrtümlich aus eigenen Mitteln statt zulasten des ebenfalls bei der Auftraggeber-Bank geführten, aber kein genügendes Guthaben aufweisenden Mietzinskontos ihres Kunden bezahlt hatte.
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