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In diesem Fall erreichte das Dossier den Bankenombudsman auf dem Postweg ohne jegliche Frankatur. Die Kundin widersprach aber der Vermutung des Ombudsman, dies sei absichtlich geschehen, weil sie angesichts ihres Streitfalls ihren Unmut gegenüber allem und jedem, was im Zusammenhang mit Banken steht, habe zum Ausdruck bringen wollen. Die Banken seien vielmehr ihre geschätzten Arbeitgeber bzw. Kunden, weshalb sie auch lange Geduld gezeigt habe.
Früh im Januar 2003 kontaktierte die Kundin telefonisch den Bankenombudsman. Wie sie ausführte, hatte sie der Bank im Juni 2001 ihre Ersparnisse von rund CHF 100 000.– überbracht mit dem Wunsch, diese risikoarm zu investieren. Entgegen dieser Vorgabe habe ihr die Bank empfohlen, die gesamten Mittel in Aktienfonds anzulegen, ohne sie über das damit verbundene Risiko zu informieren. Im Sinne seiner ständigen Praxis bat der Ombudsman die Kundin, ihre Vorbehalte zunächst direkt gegenüber der Bank zu äussern, offerierte ihr aber seine Hilfe für den Fall, dass die Antwort der Bank nicht befriedigend ausfallen würde.
Schon in seinem ersten Brief an den Bankenombudsman betonte der Kunde mit Nachdruck, er habe Ende 2000 zwar Aktien kaufen wollen, im Anlagegespräch aber ausdrücklich und wiederholt nach nicht spekulativen Titeln verlangt. Davon ausgehend, dass dieser Forderung Rechnung getragen werde, habe er dem Kauf der zwei von seinem Berater vorgeschlagenen Titel zugestimmt. Erst als diese rasch und massiv an Wert verloren, habe er erkannt, dass sein Wunsch nicht berücksichtigt worden war, er vielmehr spekulative Titel gekauft hatte und deshalb der aufgelaufene Verlust von gegen CHF 30 000.
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