Archiv: "2008"

Die Kundin hatte im Jahr 2004 und 2007 zwei kapitalgeschützte Produkte gekauft. Das zweite wurde von Lehman Brothers emittiert. Die Bank schloss aus dem Umstand, dass zwischen dem Kauf der beiden Produkte nur drei Jahre verstrichen waren, dass der Kundin das Produkt bekannt war und sie keine speziellen Pflichten bezüglich Aufklärung träfen.
Der Ombudsman war anderer Meinung. Es ergab sich nämlich, dass die unerfahrene Kundin das Produkt im Jahr 2004 auf Empfehlung der Bank gekauft hatte.
Die Kundin hatte auf Anraten der Bank im Jahr 2006 CHF 100'000.- in ein kapitalgeschütztes Produkt von Lehman Brothers investiert. Sie behauptete, über keinerlei Anlageerfahrung zu verfügen. In der Stellungnahme führte die Bank aus, Letzteres treffe nicht zu, habe die Kundin doch im Jahr 2001 zuvor gehaltene Aktien und Fonds verkauft. Sie verfüge deshalb über Kenntnisse im Wertschriftengeschäft.
Die Kundin bestritt diese Verkäufe nicht, meinte jedoch, die Bank ziehe falsche Schlüsse.
Der Kunde kaufte im Januar 2006 und im Oktober 2006 zwei Produkte bei derselben Bank. Die beiden Fact-Sheets tragen im Kopf prominent das Logo der Bank. Die Titel sind ebenfalls in fetter Schrift gehalten und lauten - abgesehen von Laufzeit und Zinssatz - absolut gleich. Im Kleingedruckten ist in einem Fall die Bank des Kunden als Emittentin aufgeführt, im anderen Fall ist es Lehman Brothers.

In einem anderen Fall ist der Name der Bank des Kunden sogar im Titel des Produkts erwähnt.
Die Kundin mit Jahrgang 1928 hatte im Verlaufe ihres Lebens rund CHF 130'000.- angespart. Sie verfügte seit jeher über ein Spar- und ein Privatkonto. Sobald das Privatkonto einen gewissen Saldo erreichte, liess sie den überschiessenden Betrag auf das Sparkonto übertragen. Sie erklärte, sie sei seit längerer Zeit immer wieder von ihrem Berater kontaktiert worden. Sie habe jeweils erklärt, dass sie zufrieden sei und nicht mehr brauche.
Die Kundin hatte eine kleinere Erbschaft gemacht. Sie eröffnete nebst dem bereits bestehenden Privatkonto ein Sparkonto, auf das sie den Betrag der Erbschaft überweisen liess. Bei einem Besuch in der Geschäftsstelle der Bank wurde sie auf den Saldo von CHF 30'000.- auf dem Sparkonto angesprochen und es wurden ihr kapitalgeschützte Produkte vorgestellt. Die Kundin nahm die Unterlagen mit, teilte der Bank aber auf Rückfrage mit, dass sie nicht interessiert sei.
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