Archiv: "2004"

Der Kunde wird per E-Mail über Probleme mit dem Electronic banking «seiner» Bank informiert. Zur Behebung der Probleme wird er aufgefordert, seine persönlichen und für das Electronic banking notwendigen Identifikationsmerkmale (wie Vertragsnummer, persönlicher Code und Streichlistennummer) bekannt zu geben. Der Kunde kommt dieser Aufforderung nach und stellt später fest, dass jemand via Electronic banking über sein Bankguthaben verfügt hat.
Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte. Diese wird – vom Kunden unbemerkt – «kopiert». Erst auf dem Kontoauszug stellt der Kunde fest, dass mit «seiner» Karte Geschäfte getätigt wurden.
Primär soll der Kunde den gesunden Menschenverstand walten lassen. So soll er bei dubiosen Gelegenheiten vorsichtig mit dem Einsatz der Karte sein. Diese ist nach Möglichkeit nicht aus der Hand zu geben und sicher soll der Kunde nie einen zweiten Beleg unterschreiben, solange der erste nicht vor seinen Augen vernichtet wurde.
Dem Kunden wird die Bancomat- oder Kreditkarte gestohlen. Es gelingt der Täterschaft, mit Karte und persönlichem Code (PIN-Code) Bargeld zu beziehen.
Der PIN-Code ist ein nur dem Karteninhaber bekannter Code. Auch dem Bankenombudsman sind keine Fälle bekannt, in welchen ein PIN-Code ohne – allenfalls auch nur geringfügige – Nachlässigkeit oder Verschulden des Karteninhabers «geknackt» werden konnte.
Dem Kunden wird die Kreditkarte gestohlen. Bevor der Kunde den Diebstahl bemerkt, gelingt es der Täterschaft, Waren zu beziehen.  Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte. Diese wird – vom Kunden unbemerkt – «kopiert». Erst auf dem Kontoauszug stellt der Kunde fest, dass mit «seiner» Karte Geschäfte getätigt wurden. Dem Kunden wird das Portemonnaie mit sämtlichen Karten und Identifikationspapieren gestohlen.
Herr Meier will über das Internet (oder via Zeitungsinserat etc.) seinen Computer verkaufen. Er einigt sich mit einem ausländischen Käufer und verlangt Vorauszahlung von CHF 600.– für das Gerät und die Versandkosten von CHF 100.–. Der Käufer stellt ihm einen Check über EUR 1 000.– zu und bittet Herrn Meier, den Check einzukassieren und den überschiessenden Betrag doch seinem Sohn, welcher in Paris studiere, zukommen zu lassen.
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