Der Kunde wollte eine mit einer Festzinshypothek belastete Liegenschaft erwerben. Er vereinbarte mit dem Verkäufer, dass er die Festzinshypothek übernehme. In der Folge verhandelte er mit der Bank über eine neue 8-jährige Festzinshypothek. Eine Einigung wurde erzielt. Zehn Tage später kaufte er die Liegenschaft. Rund zwei Monate später stellte ihm die Bank einen Einzahlungsschein zu und bat um Überweisung der im Zusammenhang mit der Auflösung der "alten" Hypothek mündlich vereinbarten und auf einen Viertel reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung von CHF 30'000.
Die Eheleute Meier sind Eigentümer einer Liegenschaft. Die Bank gewährte ihnen eine Festzinshypothek. Rund acht Monate vor Ablauf dieser Hypothek nahm die Bank mit den Kunden Kontakt auf und lud sie zu einer Besprechung ein. Zum vereinbarten Termin erschien lediglich der Ehemann. Man einigte sich auf eine neue Festzinshypothek von fünf Jahren mit Laufzeitbeginn nach dem Auslaufen der aktuellen Hypothek.
Die Kunden hatten einen Vertrag zum Erwerb eines noch zu bauenden Einfamilienhauses unterzeichnet. Vertragspartner war ein sogenannter Generalunternehmer, welcher den Kunden versprach, gegen Bezahlung einer im Voraus vereinbarten Gesamtsumme das Einfamilienhaus erstellen zu lassen. Es war Ratenzahlung vereinbart. Die Kunden nahmen bei der Bank eine Hypothek auf. Sie beauftragten die Bank, die gemäss Vertrag geschuldeten Raten zu den ebenfalls im Vertrag bestimmten Daten oder Eckpunkten (z.
Der Kunde bestritt, der Bank gewisse Zahlungsaufträge erteilt zu haben. Es lagen aber Aufträge mit seiner Unterschrift vor. Die Bank stellte dem Kunden Kopien der Unterlagen zu. Er behauptete, diese seien gefälscht und verlangte von der Bank die Aushändigung der Originalbelege, was die Bank verweigerte. Auf eine Rückfrage des Ombudsman hin bestätigte der Kunde ausdrücklich, dass er keine Vermittlung wünsche, sondern nur verlange, dass ihm der Ombudsman zu den Originalbelegen verhelfe.
Jahresbericht 2010/01: Der in Südafrika lebende Kunde unterhielt eine Kontobeziehung zur Bank in der Schweiz. Er liess sich die anfallende Post zustellen. Im Januar erteilte er der Bank den Auftrag, CHF 15'000 auf ein Konto bei einer Drittbank zu überweisen. Zwei Monate später wies er die Bank an, weitere CHF 10'000 zu vergüten. Die Bank führte die Aufträge jeweils aus und stellte ihm die Kontoauszüge per Post zu.
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