Checkliste

Kann der Bankenombudsman in meinem Fall helfen?

  • Handelt es sich bei meiner Bank um eine Bank in der Schweiz?
  • Kann ich einen konkreten Schaden geltend machen?
  • Ist in meinem Fall noch keine Behörde tätig?

Wenn Sie all diese Fragen mit Ja beantwortet haben, können Sie sich grundsätzlich an den Bankenombudsman wenden.

Ihre schriftliche Eingabe sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Verständliche Darlegung des Sachverhaltes, des Problems und Ihrer Vorwürfe.
  • Kopien (nicht Originale!) von wichtigen Dokumenten (Vertragsunterlagen, Korrespondenz mit der Bank, Belege).
  • Genaue Umschreibung Ihrer Forderung an die Bank. (Was wollen Sie bei Ihrer Bank erreichen? Begründung? Falls möglich, die Berechnungsbasis Ihres finanziellen Schadens.)
  • Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis, dass die Bank dem Bankenombudsman Auskunft geben darf, ("Ermächtigung").

Ermächtigungsformulare

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italienisch (64 KB)
englisch (64 KB)

Kontakt

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach 1818
CH-8021 Zürich